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Informationen
zu
Hygienevorschriften
gemäß
CoronaSchutzVO
Liebe Kundinnen und Fans vom Massage-
Die aktuelle Situation im Zusammenhang mit Covid-
Meine ohnehin hohen Hygienestandards bleiben aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen erweitert. Die folgend genannten Regelungen basieren auf den Verordnungen des NRW-
1.
Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion
ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern.
Ich bitte daher meine Kunden, die entsprechende Symptome aufweisen, sich rechtzeitig zu melden und die Termine zu verschieben.
2.
Beschäftigte und Kundschaft
müssen in den Geschäftsräumen eine
Mund-
Auch wenn das Tragen der Masken in vielen Bereichen aufgehoben wurde, behalte ich aus Sicherheitsgründen die Maskentargepflicht bis auf weiteres bei. Das bedeutet, dass sie und ich die Masken auch während der Behandlung tragen müssen. Ausnahmen von dieser Regel sind leider bei mir nicht möglich. Ich bitte sie, eine eigene Maske zu dem Termin mitzubringen. Da die Masken nach 60 Minuten gewechselt werden müssen, bitte ich sie, bei Behandlungen die 60 Minuten überschreiten, eine zweite Maske zum Wechseln mitzubringen.
3.
Kontaktlose Begrüßung und Verabschiedung
So sehr ich mich auch freue sie bei mir begrüßen zu dürfen, sind allerdings Händeschütteln oder Umarmungen bis auf weiteres zu vermeiden.
4.
Kunden und Kundinnen müssen
sich nach Betreten des Massagestudios
die Hände waschen oder desinfizieren
Desinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher werden für jeden Kunden im Sanitärbereich zur Verfügung gestellt. Wie auch bereits vor Corona, werden nach den jeweiligen Behandlungen Handtücher komplett getauscht und alle benutzten Flächen von mir desinfiziert. In diesem Zusammenhang möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass beim Betreten des Studios Schuhe zu wechseln sind. Ich stelle ihnen, wie immer, Einwegpantoffel zur Verfügung.
5.
Dienstleistungen wie Gesichtsmassagen und ähnliche Behandlungen
werden noch zurückgestellt.
Das bedeutet, dass ich Kopf-
6.
Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc.
Aufgrund der Inzidenz verzichte ich aus Sicherheitsgründen weiterhin auf die Bewirtung. Daraus ergibt sich für mich, dass ich bis auf weiteres alle Arrangements und Verwöhnpakete, die eine Bewirtung beinhalten, nur ohne Bewirtung durchführe. Als Ausgleich hierfür erhalten sie einen 10.-